Information der Öffentlichkeit

Information der Öffentlichkeit nach §§ 8a und 11 der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) zum Flüssiggaslager der GREBE & Sohn GmbH in Korbach.

Gesetzlich vorgeschriebene Information nach §§ 8a und 11 der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV – Störfall-Verordnung) für den Betriebsbereich Flüssiggas der GREBE & Sohn GmbH in Korbach.

Worum handelt es sich hier?

Die GREBE & Sohn GmbH betreibt in Korbach ein Flüssiggas-Verteillager. Weil dort Flüssiggas in größeren Mengen gelagert und umgeschlagen wird, fällt der Betriebsbereich unter die Störfall-Verordnung. Diese verpflichtet uns, die Öffentlichkeit über mögliche Gefahren und über richtiges Verhalten zu informieren.

Welche Tätigkeiten werden durchgeführt?

Im Betriebsbereich wird Flüssiggas angeliefert, gelagert, umgefüllt und zur Auslieferung bereitgestellt. Beliefert werden Haushaltstanks, Autogas-Füllanlagen sowie der Flaschengashandel.

Welche Gefahren gehen davon aus?

Flüssiggas ist eingestuft mit den Gefahrenhinweisen:

  • H220 – Extrem entzündbares Gas.
  • H280 – Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.

Entsprechend gelten die Sicherheitshinweise:

  • P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
  • P377 – Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis das Ausströmen gefahrlos beendet werden kann.
  • P381 – Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
  • P403 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

Welche Maßnahmen werden getroffen?

Die Anlage wird nach dem Stand der Technik betrieben, regelmäßig geprüft und gewartet. Es bestehen ein Sicherheitsmanagementsystem sowie ein Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 der 12. BImSchV. Eine Störfallbeauftragte begleitet den Betrieb. Das Personal wird regelmäßig unterwiesen; Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sind mit den zuständigen Stellen abgestimmt.

Was tun, wenn doch etwas passiert?

  • Ruhe bewahren und den Gefahrenbereich verlassen, quer zur Windrichtung.
  • Fenster und Türen schließen, Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten.
  • Keine Zündquellen betätigen – auch keine Lichtschalter, Klingeln oder Mobiltelefone im unmittelbaren Gefahrenbereich.
  • Anweisungen von Feuerwehr, Polizei und Rundfunkdurchsagen befolgen.
  • Notruf 112 wählen und den Gefahrenbereich nicht betreten.

Wird der Bereich behördlich überwacht?

Ja. Zuständig ist das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Immissions- und Strahlenschutz, erreichbar unter 0561 106-4747. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 der 12. BImSchV fand im April 2022 statt.

Wie erfahre ich mehr?

Weitere Auskünfte erteilen wir gern unter 05631 97 85 85 oder [email protected]. Als Störfallbeauftragte steht Ihnen Stephanie Gottwald (TÜV Hessen) zur Verfügung: [email protected].

Redaktioneller Hinweis (vor dem Livegang entfernen): Diese Seite gibt die Gliederung und die belegten Angaben der bestehenden Störfallinformation wieder. Der verbindliche Wortlaut ist vor der Veröffentlichung aus dem freigegebenen Dokument zu übernehmen und von der Störfallbeauftragten zu prüfen.